Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Kart & Fun Neckartentzlingen,
Inh. Achmet Chousein, Ulrich-Gminder-Straße 10/2, 72654 Neckartenzlingen (im Folgenden:
Betreiber) sowie den Vertragsschließenden (im Folgenden: Fahrer).
2. Allgemeine Regelungen
Die Fahrer sind verpflichtet, festes Schuhwerk sowie einen Sturzhelm zu tragen. Lange Haare
sind vor der Benutzung der Kartbahn zwingend hochzubinden. Lose Kleidungsstücke (z.B. ein
Schal) dürfen nicht getragen werden.
Die Fahrer haben den Anweisungen der Kartbahn sowie sämtlicher Mitarbeitenden Folge zu
leisten. Bei Missachtung der Anweisungen kann den Fahrer durch die Kartbahn oder ihre Mitarbeitenden
die Weiterfahrt versagt werden; bei groben Verstößen können die Fahrer des Hauses
verwiesen werden.
Die Fahrer sind dazu verpflichtet, vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren und Unfälle tunlichst
zu vermeiden. Die Sicherheitsvorschriften und Regeln sind den Fahrern bekannt. Sie sind sich
bewusst, dass das Fahren mit den typischen Gefahren des Motorsports verbunden ist und gesundheitliche
Risiken bergen kann. Dieses Risiko wird von den Fahrern akzeptiert.
Die Fahrer dürfen nicht fahren, sofern sie unter Alkohol- Drogen- oder Medikamenteneinfluss
stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte.
3. Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet für keinerlei Schäden, die die Fahrer erleiden oder die an Gegenständen
der Fahrer entstehen, insbesondere für solche, die auf den Betrieb des angemieteten Karts bzw.
anderer Fahrzeuge oder auf die Fahrer zurückzuführen sind.
Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit der Fahrer, die vom Betreiber
oder durch seine Mitarbeitenden durch eine fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche
Pflichtverletzung entstehen. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht, sofern der Betreiber oder
seine Mitarbeitenden sonstige Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
Die Fahrer übernehmen selbstständig ihre zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von
ihnen und den von ihnen gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bezüglich solcher Schäden hat sich der geschädigte Fahrer an den Schädiger zu
wenden.
4. Einverständnis
Die Fahrer erklären sich mit sämtlichen oben genannten getroffenen Vereinbarung einverstanden.